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DLRG verabschiedet neue Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen

  • Die Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen regelt für alle verbindlich die Schwimm- bzw. Rettungsschwimmprüfungen in ganz Deutschland. Du findest sie hier:
    Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen.pdf
  • Die Rahmenrichtlinien stellen unter anderem verbindliche Vorgaben innerhalb von Bildungs- und Qualifizierungsprozessen in der DLRG dar. Du findest sie hier:
    Rahmenrichtlinien_2019_04.pdf
  • Hinweise zur Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung im Freiwasser findest Du hier.
  • Eine Übersicht über die Ausstellung von Lizenzen bzw. Qualifikationen in der DLRG (Bundes- bzw. Landesverband) findest Du hier.

"Sicher Schwimmen Können" wird in den Mittelpunkt der Schwimmausbildung gerückt

Wer kennt sie nicht – Jugendschwimmpass oder Schwimmpass. Seit 1977 standen sie für die Einheitlichkeit der Schwimmausbildung in den schwimmausbildenden Verbänden sowie den allgemeinbildenden Schulen. Wer die Leistungen des Schwimmabzeichens in Bronze für Jugendliche oder Erwachsene erfüllte, galt als Schwimmer. Nun einigten sich die schwimmausbildenden Verbände im Rahmen ihres Dachverbandes BFS unter Vorsitz der DLRG auf eine umfangreiche Aktualisierung dieses Systems und stellten die neuen gemeinsamen Ziele der Schwimmausbildung auf der Fachtagung "Schwimmen Lehren und Lernen" vor. Aufbauend auf der 2017 gemeinsam verabschiedeten Empfehlung zum Schwimmen in der Schule verständigte sich dann der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) auch mit den Partnern der Kultusministerkonferenz sowie der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (DVS) darauf, die Empfehlungen "Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule" zu konkretisieren und weiterzuentwickeln.

"Die Bedingungen für das Schwimmen lernen und lehren haben sich über viele Jahre verändert. Es ist deutlich geworden, dass teilweise die Ansprüche des außerschulischen und schulischen Schwimmunterrichtes unterschiedlich sind.", stellte Helmut Stöhr von der DLRG (gleichzeitig Vorsitzender des BFS) die Notwendigkeit einer Aktualisierung klar. Deshalb hat nun die DLRG in ihrer Präsidialratstagung bereits die neue Prüfungsordnung Schwimmen-Rettungsschwimmen einstimmig beschlossen.

"Durch die Änderung wird das sichere Schwimmen in den Mittelpunkt der Schwimmausbildung gerückt. Außerdem vereinheitlicht die neue Prüfungsordnung die Leistungen und Schwimmabzeichen." erklärt DLRG-Geschäftsführer Holger Friedrich.

Neben der Zusammenführung des Jugendschwimmpasses und des Schwimmpasses heißt es in der neuen DLRG-Prüfungsordnung zum "Sicheren Schwimmen":

  • 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen können und dabei mindestens 200 m zurücklegen
  • in Bauch- und Rückenlage schwimmen können
  • mindestens Paketsprung und Sprung kopfwärts beherrschen
  • Sich unter Wasser orientieren können

"Durch die vereinbarten Standards aller schwimmausbildenden Institutionen ist eine wechselseitige Anerkennung von beurkundeten Leistungen weiterhin möglich und auch die Schwimmlehrer dürfen freilich in der Schule weiterhin die beliebten Schwimmabzeichen abnehmen. Auch wenn die Prüfungsleistungen konkretisiert und teilweise etwas verschärft wurden, sind alle Leistungen gut zu schaffen, sofern bei der Schwimmausbildung auf die Vermittlung der richtigen Technik Wert gelegt wird.", erläutert Sven Pringal, Ausbildungsleiter der DLRG in Sachsen-Anhalt. "Als Vorstufe und als Vorbereitung auf die Schwimmabzeichen kann natürlich auch weiterhin das Seepferdchen abgenommen werden.", ergänzt Pringal.

DLRG-Geschäftsführer Friedrich sieht in der Änderung noch einen weiteren Vorteil für alle Schwimmer: "Im Zuge der Überarbeitung wurden auch Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für das Sportabzeichen berücksichtigt. Daher wird die erfolgreiche Prüfungsleistung für das Schwimmabzeichen in Gold künftig durch den DOSB für das Sportabzeichen in der Disziplinengruppe Ausdauer anerkannt."
Auch die DVS brachte eine wissenschaftliche Expertise in den Änderungsprozess ein. Sportwissenschaftler Dr. Andreas Hahn von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begrüßt ausdrücklich die Aktualisierungen: "Dieses Konzept des Anfängerschwimmens, welches sich auf Bewährtes aufbaut, aber zahlreiche innovative Ansätze besitzt, kann den Schwimmunterricht und die Schwimmausbildung maßgeblich qualifizieren."

Die DLRG-Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen wird in der neuen Fassung am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Alte Pässe und Urkunden werden dadurch aber nicht ungültig. Gleichzeitig gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in dem auch die alten Pässe und Urkunden noch verwendet werden dürfen. Ebenso können die alten Schwimmabzeichen für Jugendliche und Erwachsene in dieser Zeit noch weiter ausgegeben werden. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann nur noch das bisherige Jugendschwimmabzeichen als Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold Verwendung finden.

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